für Osttirol
Land Tirol setzt Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in Osttirol.
Ausreisetestpflicht für Innervillgraten und Oberlienz sowie strenge Maßnahmen bei Veranstaltungen sowie FFP2-Maskenpflicht u.a. im Handel
Ausreisetestpflicht für Hochinzidenzgemeinden Innervillgraten und Oberlienz mit Ausnahme von Geimpften und Genesenen mit einer Impfung
Veranstaltungen im Bezirk Lienz ab 100 Personen werden behördlich untersagt, in Hochinzidenzgemeinden bereits ab 50 Personen
FFP2-Maskenpflicht bei Veranstaltungen in Osttirol indoor und outdoor sowie etwa auch im Handel wird verordnet, für alle Veranstaltungen gilt zudem Registrierungspflicht
Maßnahmen gelten ab Mittwoch, 11.08.2021, 0 Uhr
Aufgrund des aktuell dynamischen Infektionsgeschehens im Bezirk Lienz setzt der Corona-Einsatzstab des Landes Tirol in enger Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde in Osttirol (BH Lienz) konkrete Maßnahmen, um das Coronavirus in Osttirol bestmöglich einzudämmen. Damit orientiert sich das Land Tirol am Hochinzidenzerlass des Bundes, der für Gebiete ab einer Inzidenz von 300 weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vorsieht. Osttirol verzeichnet aktuell eine 7-Tage-Inzidenz von 332. Das Maßnahmenpaket beinhaltet unter anderem eine Ausreisetestpflicht für die beiden Hochinzidenzgemeinden Innervillgraten und Oberlienz mit Ausnahmen von Geimpften und Genesenen mit einer Impfung. Zudem wird es strengere Kriterien bei der Abhaltung von Veranstaltungen sowie Vorgaben zum Tragen einer FFP2-Maske etwa im Handel oder bei Veranstaltungen indoor wie outdoor im gesamten Bezirk Lienz geben. Alle Maßnahmen gelten ab übermorgen Mittwoch, 11. August, 0 Uhr. Die Ausreisetestpflicht endet am 24. August um 24 Uhr, alle anderen Maßnahmen enden am 1. September um 24 Uhr.
„Wir verzeichnen derzeit hohe Infektionszahlen in Osttirol bei einer vergleichsweise unterdurchschnittlichen Impfquote. Vor allem ReiserückkehrerInnen, die nach ihrer Heimkehr positiv getestet werden, sowie auch Infektionketten im Familienverbund sowie in Betrieben stellen uns vor große Herausforderungen. Mit Stand heute Vormittag sind 207 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Pro 100.000 EinwohnerInnen ergibt dies einen Wert von 425 aktiv Positiven. In den Krankenhäusern ist die Situation derzeit zwar relativ stabil. Von den drei Covid-PatientInnen, die derzeit auf Intensivstationen in Tirol behandelt werden, befinden sich aber zwei im Bezirk Lienz. Wir nehmen diese dynamische Entwicklung im Bezirk Lienz nun zum Anlass, um Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zu setzen und damit künftige Auswirkungen auf das Gesundheitssystem zu vermeiden. Zudem fordern wir die Bevölkerung auf, die Abstands- und Hygieneregeln weiterhin einzuhalten, Masken zu tragen sowie regelmäßig zu lüften. Neben der Corona-Impfung, die das wirksamste Mittel gegen die Coronapandemie ist und von der möglichst viele Menschen Gebrauch machen sollen, kann durch diese Maßnahmen das Kursieren des Coronavirus bestmöglich eingedämmt werden“, informiert der Leiter des Corona-Einsatzstabs Elmar Rizzoli.
Ausreisetestpflicht für Innvervillgraten und Oberlienz
Konkret wird in den Gemeinden Innervillgraten und Oberlienz, die mit 1.205 sowie 685 eine vergleichsweise hohe 7-Tage-Inzidenz aufweisen, ab Mittwoch, 11. August 2021, 0 Uhr, bis Dienstag, 24. August, 24 Uhr, eine Ausreisetestpflicht verordnet. Diese Testverpflichtung gilt für alle Personen, die sich in den Gemeindegebieten von Innervillgraten und Oberlienz aufgehalten haben und das Gemeindegebiet verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. In den beiden Gemeinden werden jeweils direkt vor Ort bei den Gemeindezentren Testmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Bereits von morgen Dienstag, 10. August, bis inklusive Dienstag, 24. August wird es dort möglich sein, von 6 bis 10 Uhr und von 16 bis 19 Uhr einen PCR- oder Antigen-Test zu machen. Eine Anmeldung zur Testung ist entweder über www.tiroltestet.at (noch ab dem Laufe des heutigen Abends) oder auch persönlich direkt vor Ort möglich. Seitens der Behörde wird dezidiert empfohlen, einen PCR-Test durchzuführen, da dieser eine noch exaktere Ergebnisbestimmung zulässt. Von der Testverpflichtung explizit ausgenommen sind gegen das Coronavirus geimpfte Personen mit Vollimmunisierung (gemäß Definition des Grünen Passes sind dies Personen ab der zweiten Teilimpfung bei Zweifachimpfstoffen wie BioNTech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca sowie Personen ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Einfachimpfstoffen wie Johnson & Johnson) sowie genesene Personen mit zumindest einer Covid-Teilimpfung. Auch Personen, die etwa auf der B 108 Felbertauernstraße nur durch Oberlienz ohne Zwischenstopp durchreisen, um etwa vom hinteren Iseltal nach Lienz zu gelangen, sind von der Testpflicht ausgenommen. Auch für Einsatzkräfte im Einsatzfall gilt die Testverpflichtung nicht.
Strengere Maßnahmen bei Veranstaltung für gesamten Bezirk Lienz
Für den gesamten Bezirk Lienz verordnet das Land Tirol ab übermorgen Mittwoch, 11. August 2021, strengere Maßnahmen im Hinblick auf Veranstaltungen. Die Durchführung von Veranstaltung ab 100 Personen ist dann grundsätzlich nicht mehr möglich. In den beiden Hochinzidenzgemeinden Innervillgraten und Oberlienz darf bereits ab 50 Personen keine Veranstaltung mehr durchgeführt werden. Zudem gilt für alle Veranstaltungen im Bezirk egal welcher Größe eine Registrierungspflicht, um im Bedarfsfall noch schneller und effizienter mögliche Coronavirus-Infektionsketten unterbrechen zu können. Darüber hinaus sieht die Verordnung auch eine FFP2-Maskenpflicht für alle Osttiroler Veranstaltungen indoor wie outdoor vor. Und auch im Handel wird das Tragen der FFP2-Maske im Bezirk Lienz wieder verpflichtend eingeführt. Die Gesundheitsbehörde weist darüber hinaus explizit auch auf die Einhaltung von Mindestabständen von zwei Metern hin, um der Verbreitung des Coronavirus bestmöglich vorzubeugen. Diese bezirksweit einheitlichen Maßnahmen für ganz Osttirol gelten bis 1. September, 24 Uhr