Neuigkeiten aus Lavant

FörderTour des Landes Tirol

Nächster Halt: Bezirk Lienz am 26. und 27. März 2024

 

Das Land Tirol auf FörderTour in Osttirol
• FachexpertInnen beraten zu Förderungen und unterstützen bei Antragstellung
• Tourstopp im Bezirk Lienz am 26. und 27. März an BH Lienz sowie in Sillian und Matrei in Osttirol
• Kostenlos und ohne Termine: Beratung kann unkompliziert und niederschwellig in Anspruch genommen werden
• Schulung von MultiplikatorInnen, um verstärkt auf Landesförderungen aufmerksam zu machen

Nach dem erfolgreichen Tour-Auftakt im Bezirk Reutte mit über 120 Interessierten macht die FörderTour des Landes in Osttirol Halt. Denn ob Schulkostenbeihilfe, Tirol-Zuschuss, Mindestsicherung, Zuschüsse für Menschen mit Behinderung oder Wohnbauförderung – vonseiten des Landes gibt es viele Förderungen in den unterschiedlichsten Bereichen. Um der Tiroler Bevölkerung eine niederschwellige und möglichst breite sowie wohnortnahe Förderberatung zu bieten, macht das Land Tirol eine FörderTour durch die Bezirke. ExpertInnen informieren allen voran zu Förderungen aus den Bereichen Soziales und Familien und unterstützen beim Antragstellen. Am 26. und 27. März 2024 findet die FörderTour im Bezirk Lienz statt – am ersten Tag in der Bezirkshauptmannschaft Lienz, am zweiten Tag in Sillian und Matrei in Osttirol. Ob kurze (konkrete) Fragen, eine Erstinformation oder Hilfe bei der (digitalen) Antragstellung: Das Beratungsangebot ist kostenlos und eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Schulung von MultiplikatorInnen
Um die Bevölkerung bestmöglich zu erreichen, gibt es darüber hinaus auch Schulungen für bestimmte Personengruppen wie MitarbeiterInnen von Gemeinden, Beratungs- und Hilfseinrichtungen oder Sozial- und Gesundheitssprengeln. Sie alle sind wichtige MultiplikatorInnen, deren Informations- und Wissensstand ebenfalls bestmöglich gefestigt und erweitert werden soll: Die geschulten Personen können und sollen in ihrem beruflichen Alltag beratend tätig sein und bei der Antragstellung unterstützen. Die Schulung von MultiplikatorInnen fand bereits beim Auftakt im Bezirk Reutte großen Anklang: Rund 60 Interessierte nutzten die Gelegenheit, um sich mit den ExpertInnen des Landes auszutauschen.
Alle Infos und Termine der FörderTour des Landes finden sich unter www.tirol.gv.at/foerdertour.

 

Factbox: Termine FörderTour des Landes im Bezirk Lienz
Dienstag, 26. März 2024: 14.30 bis 16.30 Uhr | Lienz (BH Lienz)
Mittwoch, 27. März 2024: 9 bis 11 Uhr | Sillian (Kultursaal); 13.30 bis 15.30 Uhr | Matrei in Osttirol (Neue Mittelschule

Tirol radelt

und wir radeln wieder mit!

Jetzt anmelden und großartige Preise gewinnen!

Ab 20. März ist es wieder so weit und “Tirol radelt startet in die heurige Auflage. Auch unsere Gemeinde ist 2024 bei der beliebten Mitmachaktion von Land Tirol und Klimabündnis Tirol mit dabei und ruft alle Gemeindebürgerinnen und -bürger dazu auf, besonders zur Förderung der eigenen Gesundheit in die Pedale zu treten. Radbegeisterten, die ihre Kilometer online eintragen, winken attraktive Preise.

Anmelden…
Wer mitmachen will, kann sich ganz einfach unter tirol.radelt.at anmelden und nach jeder gefahrenen Strecke seine geradelten Kilometer eintragen. Dabei können die Kilometer nicht nur einem persönlich, sondern auch unserer Gemeinde und zusätzlich einem Betrieb und/oder einem Verein gutgeschrieben werden. Am Ende werden die besten Gemeinden aus ganz Tirol prämiert, daher freuen wir uns, wenn auch du unsere Gemeinde dabei unterstützt, heuer ganz vorne mit dabei zu sein.

…Kilometer sammeln…
Die gefahrenen Kilometer können auf tirol.radelt.at oder mit der brandneuen Österreich radelt-App aufgezeichnet werden. Das kann täglich, wöchentlich oder zur Gänze vor dem Schluss jeder einzelnen Aktion geschehen. Mit der App werden die Daten mittels GPS aufgezeichnet, dazu darfst du nur nicht vergessen, nach dem Start der App auch den Startknopf der App zu drücken. Sollte Hilfe benötigt werden, kann man sich gerne an das Klimabündnis Tirol unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. wenden.

…und gewinnen…
Bei „Tirol radelt“ geht es nicht darum, Rekorde zu brechen und der oder die Schnellste zu sein. Im Rahmen von „Tirol radelt“ steht der Spaß im Vordergrund. Wer 100 Kilometer oder mehr im Zeitraum von 20. März bis 30. September gesammelt hat, landet im Lostopf. Mit Unterstützung der Tiroler Tageszeitung und der Tiroler Raiffeisenbanken gibt es auch heuer wieder von hochwertigen Kleinstpreisen wie Fahrradhelmen und Trinkflaschen bis hin zu Hauptpreisen zu denen Hotelgutscheine und Fahrräder zählen, einiges zu gewinnen.

Radle für deine eigene Gesundheit
Durch regelmäßige Bewegung wird nicht nur das Immunsystem gestärkt, auch das Risiko von Herz- Kreislauf- Erkrankungen kann durch Radfahren reduziert werden. Vor allem in den Frühlingsmonaten, wo Infektionskrankheiten noch immer die Runde machen, kann durch die Nutzung eines Fahrrads dem Ansteckungsrisiko in den öffentlichen Verkehrsmitteln entgehen.

 

Gründe, um auf das Fahrrad zu setzen
Schnell: besonders Kurzstrecken sind mit dem Fahrrad schneller zurückzulegen als mit anderen Verkehrsmitteln, da eine lange Parkplatzsuche meist entfällt.
Kosten: weder Parkgebühren noch Treibstoffkosten fallen an.
Gesünder: Bewegung ist gesund, hält fit und schütz vor Herz- Kreislauf- Erkrankungen.
Klimafreundlich: Durch 5 gefahrene Fahrradkilometer kann im Vergleich zur Autonutzung 1 kg CO² eingespart werden.

 

Mach dein Fahrrad fit für den Frühling!

  1. Reifen checken:

Der richtige Reifendruck ist meist an der Reifenflanke zu lesen. Mit einem Druck von rund 3,5 bar liegt man im richtigen Bereich. Verliert der Reifen auch nach dem Aufpumpen Luft, so ist entweder
das Ventil kaputt oder der Schlauch weist ein Loch auf und muss geflickt bzw. ausgetauscht werden.

  1. Bremsen einstellen:

Das Nachstellen der Bremszüge geht dank Stellschrauben an den Bremshebeln
ganz einfach: Zuerst die Kontermutter lösen, dann die Stellschraube so weit herausdrehen, bis die Bremsen wieder gut funktionieren. Abschließend Kontermutter wieder festschrauben.

  1. Putzen und Schmieren:

Am besten putzt man das Fahrrad mit einem Spezialreiniger und einem weichen Tuch. Anschließend Kette, Gangschaltungsteile und Zahnräder einölen. Gut funktioniert das mit einem Pinsel. Den Pinsel an die Kette halten und diese im Leerlauf durchlaufen lassen.

Mit freundlicher Unterstützung der Tiroler Tageszeitung und der Tiroler Raiffeisenbanken.
Pressekontakt: Michael Steger| 0512 583558 - 18 | michael.steger @klimabuendnis.at

Tirol-Zuschuss 2.0

LH Mattle: „Tirol-Zuschuss geht ab 1. März in die zweite Runde“


• Erhöhung der Einkommensgrenzen deckt KV-Abschlüsse ab
• Antragsfrist Tirol-Zuschuss 2024: 1. März bis 30. September 2024
• BezieherInnen des Tirol-Zuschuss 2023 wird Schreiben mit personalisierten Zugangsdaten sowie Link zu vorausgefülltem Antrag automatisch per E-Mail bzw. per Post zugeschickt
• Auszahlung erfolgt gestaffelt: Wohnkostenzuschuss unmittelbar, Heizkostenzuschuss im Vorfeld der Heizsaison 2024 im Herbst
• Informationen unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss – inkl. Tirol-Zuschuss-Rechner


Ein Heizkostenzuschuss für jene, die es besonders schwer haben, und ein einkommens- und haushaltsgrößenabhängiger Wohnkostenzuschuss: Der Tirol-Zuschuss unterstützt Tiroler Haushalte bis in den Mittelstand – auch im Jahr 2024. Ab morgen, 1. März, bis 30. September 2024 kann der Zuschuss des Landes wieder beantragt werden. Die Einkommensgrenzen wurden um rund zehn Prozent erhöht. „Viele Haushalte profitieren von Kollektivvertragsabschlüssen und den damit verbundenen höheren Löhnen und Gehältern. Das soll aber nicht dazu führen, dass diese aus dem Tirol-Zuschuss herausfallen. Deshalb erhöhen wir die Einkommensgrenzen. Dadurch profitieren noch mehr Personen“, betont LH Anton Mattle. Die Auszahlung des Tirol-Zuschuss erfolgt gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird unmittelbar nach Bewilligung durch ein einfaches und schnelles Genehmigungsverfahren ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt im Vorfeld der Heizsaison im Herbst 2024.


„Um die Tirolerinnen und Tiroler auch weiterhin zielgerichtet zu unterstützen, haben wir den Tirol-Zuschuss an die aktuellen Bedingungen angepasst und verlängert. Dafür stehen insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung“, erklärt LH Mattle und zeigt beispielhaft auf: Eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern und einem Netto-Einkommen unter 2.250 Euro erhält 800 Euro Tirol-Zuschuss (250 Euro Heizkostenzuschuss und 550 Euro Wohnkostenzuschuss).


Wie hoch der Tirol-Zuschuss voraussichtlich sein wird, können sich Interessierte wieder vorab – ohne Rechtsanspruch – mittels Tirol-Zuschuss-Rechner ausrechnen. Dieser steht unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss zur Verfügung.


Nochmals einfachere Beantragung
Jene Haushalte, deren Tirol-Zuschuss 2023 (Heizkosten- und bzw. oder Wohnkostenzuschuss) bewilligt wurde, erhalten im Laufe des März per E-Mail bzw. per Post ein Schreiben der Abteilung Soziales des Landes Tirol mit personalisierten Zugangsdaten sowie einem Link zu einem bereits vorausgefüllten Antrag. Sollten sich die Einkommenssituation und Haushaltszusammensetzung nicht geändert haben, ist dies online lediglich zu bestätigen. Andernfalls können die Daten selbstständig und unkompliziert online geändert werden.
Haushalte von MindestsicherungsbezieherInnen sowie MindestpensionistInnen mit Bezug einer Ausgleichszulage, die den Tirol-Zuschuss im Vorjahr erhalten haben, müssen keinen Antrag stellen. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.
Kontaktmöglichkeiten und Informationen zum Zuschuss


Bei Fragen steht das Tiroler Hilfswerk (Telefonnummer: 0512 508 3693, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) zur Verfügung.
Darüber hinaus steht auch die InfoEck-Hotline für Fragen unter 0800 800 508 während der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 15 bis 17 Uhr zur Verfügung.
Alle Informationen rund um den Tirol-Zuschuss finden sich unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss. Das Antragsformular steht ab morgen, 1. März 2024 zur Verfügung.


Factbox: Tirol-Zuschuss

Wohnkostenzuschuss
Die Höhe des einkommensabhängigen Wohnkostenzuschusses orientiert sich an den Einkommensgrenzen eines Haushaltes. Antragsberechtigt sind auch MindestsicherungsbezieherInnen. Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach Bewilligung des Zuschusses.
Höhe: mindestens 250 Euro (abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße)
Netto-Einkommensgrenzen pro Monat


Stufe 1
• Eine Person: Einkommensgrenze: 1.200 Euro, Zuschuss: 350 Euro
• Zwei Personen: Einkommensgrenze: 1.900 Euro, Zuschuss: 450 Euro
• Jede weitere Person: Einkommensgrenze: +500 Euro, Zuschuss: +100 Euro


Stufe 2
• Eine Person: Einkommensgrenze: 1.700 Euro, Zuschuss: 300 Euro
• Zwei Personen: Einkommensgrenze: 2.400 Euro, Zuschuss: 375 Euro
• Jede weitere Person: Einkommensgrenze: +500 Euro, Zuschuss: +75 Euro


Stufe 3
• Eine Person: Einkommensgrenze: 2.200 Euro, Zuschuss: 250 Euro
• Zwei Personen: Einkommensgrenze: 3.100 Euro, Zuschuss: 300 Euro
• Jede weitere Person: Einkommensgrenze: +500 Euro, Zuschuss: +50 Euro

Heizkostenzuschuss
Mit dem Heizkostenzuschuss werden insbesondere einkommensschwächere Haushalte unterstützt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Herbst 2024 mit Beginn der Heizsaison.
Höhe: 250 Euro

Netto-Einkommensgrenzen pro Monat
• Eine Person: 1.200 Euro
• Zwei Personen: 1.900 Euro
• Jede weitere Person: +350 Euro pro Person


Antragstellung Tirol-Zuschuss 2024
• BezieherInnen des Tirol-Zuschuss 2023 (Heizkosten- und bzw. oder Wohnkostenzuschuss) erhalten automatisch ein Schreiben des Landes mit personalisierten Zugangsdaten sowie einem Link zu einem bereits vorausgefüllten Antrag (Angaben prüfen und online bestätigen oder selbstständig online ändern)
• Haushalte von MindestsicherungsbezieherInnen sowie MindestpensionistInnen mit Bezug einer Ausgleichszulage, die bereits den Tirol-Zuschuss 2023 erhalten haben, müssen keinen Antrag stellen. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisiert.
• Anträge sollten – soweit möglich – mittels Onlineformular eingereicht werden: www.tirol.gv.at/tirolzuschuss (ab morgen, 1. März 2024 abrufbar)
• Anträge können auch via E-Mail oder postalisch eingereicht werden.

 

pdfFactsheet_Tirol_Zuschuss_2.0

pdfInformationsblatt_zur_Einkommensberechnung_Tirol_Zuschuss_2.0

pdfRichtlinie_Heizkostenzuschuss_2024

pdfRichtlinie_Wohnkostenzuschuss_2024

Alle Weiterein Informationen und Antragsformulare findet ihr HIER!

pdfSujet_Tirol_Zuschuss_2.0

Umfrage "Leben, Familie und Partnerschaft"

Das Institut für Männer- und Geschlechtsforschung und L&R Sozialforschung führt eine vom Österreichsichen Sozialministerium geförderte Umfrage zum Thema "Leben, Familie und Partnerschaft" durch.

Befragt werden alle Personen zwischen 18 und 80 Jahren, die in Österreich leben. Das Ausfüllen des Online-Fagebogens dauert ca. 10 Minuten. Die Antworten sind vollständig anonym.

 

Hier geht´s zur Umfrage!

 

pdfLR_Umfrage_LebenPartnerschaft

Problemstoffe richtig entsorgen

Problemstoffe sind gefährliche Abfälle aus den Haushalten. Sie sind gesundheits- und umweltgefährdend. Keinesfalls dürfen sie in den Restmüll, in die Altstoffsammlung oder ins Abwasser gelangen.

Zu den Problemstoffen zählen u.a.:

• Abbeizmittel

• Anstrichmittel

• Arzneimittel (freiwillige Rücknahme durch Apotheken)

• Autowachs/-politur

• Bremsflüssigkeit

• Desinfektionsmittel

• Dieselöle

• Düngemittel/–reste

• Einwegspritzen (in durchstichfester Verpackung!)

• Entkalker

• Farben (fest/eingetrocknet, flüssig)

• Fleckputzmittel

• Fotochemikalien

• Frostschutzmittel

• Feuerlöscher

• Grillreiniger

• Heizöle

• Holzschutzmittel

• Haushaltsreiniger

• Haarfärbemittel

• Kleber, Klebstoffe

• Lacke (fest/eingetrocknet, flüssig)

• Laugen

• Lösungsmittel

• Metallputzmittel

• Mineralölgebinde (Motorölflaschen)

• Nagellack/-entferner

• Nitroverdünnungen

• Ölfilter (Rückgabe an Fachhandel)

• Ölverunreinigte Abfälle

• Pflanzenschutzmittel

• PU-Schaumdosen mit Restinhalt/Treibgasresten

• Putz- und Reinigungsmittel

• Quecksilberthermometer

• Röntgenbilder

• Rostschutzmittel

• Säuren

• Schädlingsbekämpfungsmittel

• Spraydosen mit Restinhalt/Treibgasresten

• Terpentin

• Unkrautvernichter

• Verpackungen (auch restentleert), die

mit Totenkopf, Gesundheitsgefahr oder als explosiv gekennzeichnet sind:

 

Bei Unklarheiten informieren Sie sich bei Ihrem Recyclinghofmitarbeiter!

 

Speiseöle und –fette zählen zwar nicht zu den Problemstoffen, müssen aber dennoch getrennt am Recyclinghof im Zuge der ÖLI-Sammlung abgegeben werden.
Wichtig: Altspeiseöl keinesfalls in den Ausguss schütten. Dies führt zu Problemen in der Kanalisation bzw. Kläranlagen und verursacht hohe Reinigungskosten.

 

Informationen zur richtigen Entsorgung Ihrer Abfälle finden sie auch auf der Website des Abfallwirtschaftsverbandes www.awv-osttirol.at

Raus aus dem Dschungel

Eine Information der Energieagentur Tirol

 

Jetzt von bis zu 100 Prozent Förderung für Ihr Energieprojekt profitieren
Die seit 1.1.2024 gültige Umsatzsteuerbefreiung auf Photovoltaik-Module und vor allem die fast 100 Prozent Förderung für den Heizungstausch für Privatpersonen sind in aller Munde. Die Fördersituation, um von fossile auf nachhaltige Energieträger umzusteigen, ist aktuell so gut wie nie. Wer jetzt handelt, kann nicht nur einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern vor allem auch viel Geld sparen. Damit das gelingt und nicht zu einer Situation à la „Ich bin im Förderdschungel – holt mich hier raus!“ wird, gilt es einiges zu beachten. Die Energieagentur Tirol bringt Licht ins Dunkel und zeigt auf, wo es sich heuer besonders lohnt.


Heizungstausch und thermische Sanierung lohnen sich heuer besonders
Mit TIROL 2050 energieautonom hat Tirol eine ganz deutliche Vision. Nur so viel Energie verbrauchen, wie wir im eigenen Land auch erzeugen können, und das ausschließlich mit Erneuerbaren. Die aktuelle Förderlage trägt nicht nur dazu bei, dieses Ziel zu erreichen, sondern ermöglicht es auch kommenden Generationen fossilfrei zu leben. So sind die Landesförderungen beim Heizungstausch auf gewohnt hohem Niveau, die Förderungen des Bundes wurden stark erhöht. Bei der thermischen Sanierung werden ab 50 Prozent, beim Tausch von Heizsystemen sogar ab 75 Prozent gefördert. Durch die Kombination der Förderungen von Land und Bund können sich so Fördersummen von bis zu 100 Prozent ergeben. Um diese zu bekommen, wird ein gültiger Energieausweis benötigt, der nicht älter als zehn Jahre sein darf oder eine Beratung mit Nachweis der Energieagentur Tirol. Vor dem Heizungstausch sollte zusätzlich überprüft werden, ob eine vorherige Sanierung des Gebäudes notwendig ist, da so eine Senkung des Gesamtenergiebedarfs um bis zu 75 Prozent möglich ist. Außerdem kann nach der Sanierung nicht nur eine kleinere Heizungsanalage ausreichen, sondern auch die Gesamteffizienz wird erhöht und die Heizkosten stark verringert. Auch der Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen bei der thermischen Sanierung kann sich lohnen. So wurden die Förderungen für deren Einsatz massiv ausgebaut. Das Land Tirol förderte die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen bereits in der Vergangenheit auf hohem Niveau, der Bund hat seine Fördersätze für 2024 deutlich erhöht. Durch die Kombination von Landes- und Bundesförderung sind auch hier Förderquoten von bis zu 100 Prozent möglich.


Kombination von Bundes- und Landesförderungen bringt satte Förderbeiträge
Bei der Kombination der Förderungen sollten die Voraussetzungen genau angeschaut werden, da Land und Bund teilweise unterschiedliche Förderbedingungen haben. So fördert der Bund beispielsweise nur Fernwärme, sobald ein Anschluss an das Fernwärmenetz möglich ist und die Fernwärme klimaschonend erzeugt wird. Auch bei der Vorlauftemperatur für Wärmepumpen gibt es Unterschiede zwischen Bund und Land und auch der Beantragungszeitpunkt unterscheidet sich. „Durch die Neuerungen sind Sanierungsvorhaben 2024 so attraktiv wie nie zuvor“, bestätigt Bruno Oberhuber, Geschäftsführer der Energieagentur Tirol. Den besten und aktuellsten Überblick über die jeweiligen Fördermöglichkeiten bietet die Webseite der Energieagentur Tirol auf: www.energieagentur.tirol.


Vereinfachung durch Umsatzsteuerbefreiung
Durch die Umsatzsteuerbefreiung wurde die Photovoltaik- und Stromspeicher-Förderung stark vereinfacht. Während die Beantragung im vergangenen Jahr einem Nervenkrimi glich, fällt dieser Faktor durch die allgemeine Steuerbefreiung 2024 weg. So sind heuer Anlagen bis 35 Kilowatt-Peak (kWp) von der Umsatzsteuer befreit. Insgesamt bezahlt man also weniger als im vergangenen Jahr, denn die Förderquote fällt durch die Umsatzsteuerbefreiung deutlich höher als 2023 aus (Förderquoten 2023 ca. 10-12 Prozent). Außerdem fördert das Land Tirol mit der Wohnbauförderung, wie in der Vergangenheit jedes kWp mit max. 250 € bei Anlagen bis zu 20 kWp, somit können noch einmal bis zu 5.000 € bezogen werden. Für Anlagen über 35 kWp gibt es weiterhin die Fördermöglichkeiten des Bundes (Stichwort EAG-Zuschuss). Zusätzlich dazu gibt es seit Anfang des Jahres auch eine Förderung des Landes Tirol für Stromspeicheranlagen im Ausmaß von 150 € pro kWh Speicherkapazität. Das Maximum liegt bei 10 kWh Speicherkapazität und somit bei einer Fördersumme von 1.500 €.

 

Wie viel kann jetzt konkret eingespart werden?
Wie viel im Einzelfall gespart werden kann, zeigen einige konkrete Beispiele. Hierbei handelt es sich um fiktive Rechenbeispiele, die exakten Investitionskosten und Förderbeträge hängen von den individuellen Bege-benheiten ab. Bei einem Einfamilienhaus mit alter Öl- oder Gasheizung kann so bei einem Tausch:


Zu einer Erdwärmepumpe: Kosten 40.000 €
   > Basisförderung Bund: Maximalbetrag von 23.000 + 5.000 Bohrbonus = 28.000 €
   > Basisförderung Land Tirol: 25 Prozent = 10.000 + 3.000 Einmalbonus = 13.000 €
   > Förderbetrag = 41.000 €*
      * Da die Gesamtförderung 100 Prozent übersteigt reduziert sich die Basisförderung des Landes Tirol in diesem Beispiel um 1.000 €
   > Damit wird eine Förderquote von 100 Prozent erreicht.

 

Zu einer Luftwärmepumpe: Kosten 25.000 €
   > Basisförderung Bund: Maximalbetrag von 16.000 €
   > Basisförderung Land Tirol: 25 Prozent = 6.250 + 3.000 Einmalbonus = 9.250 €
   > Förderbetrag = 25.250 €*
      * Da die Gesamtförderung 100 Prozent übersteigt reduziert sich die Basisförderung des Landes Tirol in diesem Beispiel um 250 €
   > Damit wird eine Förderquote von 100 Prozent erreicht.

 


Zu einer Pelletsheizung: Kosten 36.000 €
> Basisförderung Land Tirol: 25 Prozent = 9.000 + 3.000 Einmalbonus = 12.000 €
> Basisförderung Bund: Maximalbetrag von 18.000 €
> Restinvestition: 6.000 €
> Damit wird eine Förderquote von 83 Prozent, umgerechnet 30.000 € erreicht.

 

Die richtige Beratung
Im Rahmen der Energieberatung unterstützt die Energieagentur Tirol dabei, die passende Förderung zu finden. Einen Überblick über das Beratungsangebot der Energieagentur sowie die Anmeldung zur Beratung erfolgt einfach und schnell über die Webseite: private.energieagentur.tirol.

 

 Heizungsanlage c Energieagentur TirolPhotovoltaik c Energieagentur TirolWärmepumpe c Energieagentur Tirol

Fotorechte:
Wärmepumpen © Energieagentur Tirol
Photovoltaik © Energieagentur Tirol / Blitzkneisser
Heizungsanlage © Energieagentur Tirol / Dallago

Psychosozialer Krisendienst Tirol

0800 400 120


Der Psychosoziale Krisendienst Tirol (PKT) ist eine vom Land Tirol und den Sozialversicherungsträgern geförderte telefonische Anlaufstelle, die täglich von 08:00 – 20:00 Uhr besetzt ist. Wir beraten Menschen, die sich akut in einer Krise oder psychischen Ausnahmesituation befinden, sowie Angehörige, Bekannte oder professionelle Helfer*innen, die in ihrem Umfeld mit Krisen zu tun haben.


Unser Angebot


Telefon:
Das telefonische Angebot bietet sofortige, vertrauliche und professionelle Unterstützung für Menschen in akuten Krisen und in psychischen Belastungssituationen. Ihnen stehen Psychotherapeut*innen zur  Verfügung, die versuchen, Ihr Anliegen zu verstehen, emotionale Unterstützung zu bieten und im gemeinsamen Gespräch Möglichkeiten zu entwickeln, damit sie mit dem krisenhaften Geschehen angemessen umgehen können. Ziel ist es, Ihnen Stabilität zu vermitteln und zur Deeskalation beizutragen. Zugleich dient das Gespräch einer Erstabklärung, Gefährdungseinschätzung sowie der Koordination der von ihnen gewünschten oder benötigten weiteren Begleitung.


Mobil:
Wenn sich bei der telefonischen Beratung herausstellt, dass ein persönlicher Kontakt notwendig und sinnvoll ist, kann der mobile Krisendienst zum Einsatz kommen und Sie vor Ort unterstützen.
Durch den persönlichen Besuch in Ihrer gewohnten Umgebung gibt es einen sicheren Rahmen in dem eine vertrauensvolle Atmosphäre geschaffen werden kann, um eine effektive Krisenintervention zu ermöglichen. Der mobile Krisendienst hat zum Ziel, Ihnen zu helfen die erschütterte Sicherheit und Stabilität wiederzuerlangen.


Ambulant:
Die ambulante psychotherapeutische Krisenintervention findet in den Räumlichkeiten des PKT statt, ist zeitlich begrenzt und zielt darauf ab, die akute Belastung in einem persönlichen Gespräch zu lindern. Mit den Therapeut*innen werden Bewältigungsstrategien entwickelt – um kurzfristig zu entlasten und weiteren Unterstützungsbedarf abzuklären. Wenn Sie Kontakt aufnehmen und die telefonische Krisenintervention nicht ausreichend erscheint, soll die unmittelbare, zeitnahe Bearbeitung der Krise durch das ambulante Angebot ermöglicht werden, um eine Chronifizierung zu verhindern und die aktive Handlungsfähigkeit sowie Selbstermächtigung wieder zu erlangen.

Errichtung PV-Anlagen

Information über die Fertigstellungsmeldung gem. § 44 Abs. 8 TBO 2022

 

Geschätzte Gemeindebürger:innen!

Durch die mit 01.09.2023 in Kraft getretene Novelle LGBl. Nr. 64/2023 wurden die Bestimmungen über die Bauvollendung in § 44 Tiroler Bauordnung 2022 (TBO 2022) um einen Absatz 8 ergänzt, welcher wie folgt lautet:
„Die Fertigstellung von Photovoltaikanlagen nach § 28 Abs. 3 lit. f, g und h ist der Behörde unver¬züglich anzuzeigen. Die Anzeige hat den betreffenden Bauplatz zu bezeichnen sowie Angaben zur Lage und Engpassleistung der Anlage in kW zu enthalten.“

 

Auszug Tiroler Bauordnung:

§ 28) Bewilligungspflichtige und anzeigepflichtige Bauvorhaben, Ausnahmen

Abs. 3) Weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige bedürfen:

lit. f) die Anbringung oder Änderung von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen bis zu einer Fläche von 100 m² an baulichen Anlagen, sofern sie in die Wandfläche integriert sind oder der Abstand des Sonnenkollektors bzw. der Photovoltaikanlage zur Wandhaut, im rechten Winkel von dieser aus gemessen, an keinem Punkt 30 cm übersteigt;

lit. g) die Anbringung oder Änderung von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen bis zu einer Fläche von 100 m², sofern sie in die Dachfläche integriert sind oder der Abstand des Sonnenkollektors bzw. der Photovoltaikanlage zur Dachhaut, im rechten Winkel von dieser aus gemessen, an keinem Punkt 30 cm übersteigt. Im Fall der Anbringung auf Flachdächern darf davon abweichend die Neigung des Sonnenkollektors bzw. der Photovoltaikanlage höchstens 15° betragen; dabei hat bei Flachdächern ohne Attika der jeweilige Abstand zum Dachrand hin zumindest der Aufbauhöhe der Photovoltaikanlage zu entsprechen;

lit. h) die Anbringung oder Änderung von freistehenden Sonnenkollektoren und Photo-voltaikanlagen bis zu einer Fläche von 100 m², sofern der Abstand des Sonnenkollektors bzw. der Photovoltaikanlage zum darunterliegenden Gelände an keinem Punkt 30 cm übersteigt, wobei davon abweichend auf ebenem Gelände eine Neigung von höchstens 15° jedenfalls zulässig ist.

Dieser neuen Bestimmung nach müssen Photovoltaikanlagen, für die weder eine Bewilligungs- noch eine Anzeigepflicht besteht, nach der Fertigstellung der Baubehörde gemeldet werden.
Vom Gemeindeverband Bausachverständige wurde den Gemeinden ein entsprechendes Formular bereitgestellt, welches die erfor¬derlichen Meldekriterien beinhaltet, sowohl für Bürger, PV-Anlagen-Errichter, Baubehörde und Freiwillige Feuerwehr – siehe Anlage.

Besonders wichtig sind die Daten der PV-Anlagen auch für die Freiwillige Feuerwehr, um im Einsatzfall richtig reagieren zu können.

Für die Einbringung der Fertigstellungsmeldung fallen keine Kosten an.

 

Formular Fertigstellungsmeldung PV-Anlage:

docxPV-Anlage_Bauvollendung

 

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